Vergessener Rucksack in einem Regionalexpress sorgt für Aufregung

von 1. April 2016

Um 18.15 Uhr informierte ein Mitarbeiter der Bahn die Bundespolizei in Halle, dass sich im Regionalexpress 17630 ein grüner Rucksack befand, der keinem Reisenden zugeordnet werden konnte. Der Zug stand zu diesem Zeitpunkt auf Gleis 6 des Hauptbahnhofes Halle. Der Rucksack lag im oberen Bereich eines Doppelstockwagens und war verschlossen.

Die Befragungen der eingesetzten Bundespolizisten ergaben, dass eine Person kurz vor dem Halt im Hauptbahnhof durch den Waggon lief und den Rucksack zurückgelassen hatte. Mehrere Durchsagen der Bahn, zur Feststellung des Besitzers, schlugen fehl. Die Beamten entschlossen sich erneut den Regionalexpress zu räumen. Gleichzeitig wurden die Reisenden auf dem betroffenen Bahnsteig aufgefordert, diesen zu verlassen. Durch die Bundespolizisten wurde ein Sprengstoffspürhund der Bundespolizeiinspektion Leipzig angefordert. Nachdem der Hund den Rucksack inspiziert hatte, konnte die Diensthundeführerin um 19.15 Uhr Entwarnung geben. Im Rucksack befanden sich kein Sprengstoff, sondern lediglich Dinge des alltäglichen Bedarfs. Der Rucksack wurde als Fundsache deklariert und der Deutschen Bahn übergeben. Die Ermittlungen der Bundespolizei ergaben, dass der Rucksack einer Frau gehörte. Hierbei handelt es sich nicht um eine ahndungswürdige Tat, jedoch kann es in solchen Fällen aufgrund der Zugausfälle zu einer zivilrechtlichen Schadensersatzforderung der Deutschen Bahn kommen.

Zusätzlich möchte die Bundespolizei nochmals darauf hinweisen, dass Reisende ihr Gepäck jederzeit unter Aufsicht behalten sollten. Der oben geschilderte Fall beeinträchtigte das Sicherheitsgefühl der Bahnreisenden immens