Verkehrskontrolle

von 1. März 2013

Schwerpunkt war die Kontrolle der Einhaltung der Gurtpflicht sowie des Verbots der Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung. Insgesamt wurden 62 Verstöße gegen die „Gurtpflicht“ sowie 21 Verstöße gegen das Verbot der Nutzung des Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung festgestellt. Ferner wurden aufgrund technischer Mängel 10 Mängelmeldungen ausgestellt. In einem Fall wurde ein Verstoß gegen die Abgabenverordnung (Mitführen unverzollter Zigaretten) festgestellt.