Verkehrskontrolle

von 19. Juni 2015

Schwerpunkt bildete dabei das Thema „Vorfahrt“ bzw. die Beachtung von Lichtzeichenanlagen, sog. „Rotlichtverstöße“. Insgesamt wurden 73 Fahrzeugführer kontrolliert. Es wurden 66 Verstöße gegen die StVO festgestellt, davon u.a. 48 „Rotlichtverstöße“ (4x LKW, 44x PKW), 8 Verstöße gegen das Verbot der Handybenutzung während der Fahrt, sowie 6 Verstöße gegen die „Gurtpflicht“. Gegen einen Fahrzeugführer, welcher unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein Fahrzeug führte, wurden Strafanzeigen gefertigt. Der Führerschein des 24-jährigen Hallensers wurde beschlagnahmt.