Es bestand der Verdacht, dass dessen Fahrer die Hydraulik des Aufliegers nicht nachgeregelt hat. Der Fahrer und seine Fahrzeugkombination wurden daraufhin einer Verkehrskontrolle unterzogen, wo sich dieser Verdacht bestätigte. Der Fahrer gab den Verstoß zu und regelte die Hydraulik des Aufliegers nach, so dass dieser wieder ordnungsgemäß weiterfahren konnte. Der Fahrer hat nun ein Bußgeld von 220,- Euro und einen Punkt zu erwarten.