Im Rahmen der mobilen Kontrolltätigkeiten wurden folgende Verstöße festgestellt und geahndet:
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2 x Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt,
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4 x Parkverstoß,
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2 x mangelhafte Ladungssicherung,
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1 x Überladung,
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23 x Überholen trotz eines bestehenden Überholverbotes,
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14 x technischer Mangel,
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13 x Geschwindigkeitsverstoß,
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4 x Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt,
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4 x Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes,
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9 x sonstige Verstöße,
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1 x Nichtmitführen erforderlicher Dokumente,
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2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis,
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1 x Nötigung im Straßenverkehr
Darüber hinaus wurden zehn Geschwindigkeitskontrollen mittels Großmessgeräten durchgeführt. Diese fanden auch abseits der Autobahnen statt. Es wurden 12.328 Fahrzeuge gemessen und 258 Geschwindigkeitsverstöße registriert.
Im Rahmen der Kontrollen des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs wurden insgesamt 50 Fahrer und deren Fahrzeuge kontrolliert. Von denen mussten 31 beanstandet werden. 84 Verstöße wurden festgestellt.