Außerdem wurden 5 Verstöße gegen die Gurtpflicht und 3 Verstöße bezüglich der Umweltzone festgestellt. Gegen die Fahrzeugführer wurde jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein gegen das Durchfahrverbot verstoßender Fahrzeugführer konnte darüber hinaus keinen erforderlichen Führerschein und keine Fahrzeugpapiere vorweisen; außerdem war der TÜV des PKW abgelaufen. Eine Überprüfung ergab, dass dem Fahrzeugführer der Führerschein bereits entzogen wurde. Es wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet.