Verkehrsunfall

von 29. September 2014

Der nachfolgende 58 jährige Daewoo-Fahrer erkannte die Situation zu spät und fuhr auf. Bei der Aufnahme stellten die Beamten fest, dass der Daewoo-Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war und unter der Einwirkung von Alkohol sein Fahrzeug führte. Gemessener Wert 1,09 Promille. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.