Verkehrsunfall auf der A9

von 3. Januar 2020

Um solche Schäden künftig zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug und Anhänger bzw. Auflieger!

Die Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herabfallendes Eis und Schnee verursacht werden. In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind. Die Einleitung von Ermittlungen ist im Schadensfall die unausweichliche Folge.

Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung