Verstärkte Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei führen zu diversen Feststellungen

Verstärkte Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei führen zu diversen Feststellungen
von 15. Juni 2021

Eingesetzt waren insgesamt 53 Beamte. Die Bundespolizisten mussten hierbei insgesamt 11 Strafanzeigen, u.a. wegen Leistungserschleichungen, Betrug, Beleidigungen, eine Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Aufenthalts- und Betäubungsmittelgesetz fertigen.

Hinzu kam eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Personalausweisgesetz. Hierbei wurde ein Personalausweis einer 32-jährigen Reisenden sichergestellt, der bereits im Jahr 2017 abgelaufen war.

Des Weiteren erzielten die Bundespolizisten insgesamt 5 Fahndungstreffer, darunter mehrere Aufenthaltsermittlungen sowie einen Haftbefehl. Dabei kontrollierten die Einsatzkräfte einen 37-jährigen Reisenden in einer Regionalbahn, die von Bitterfeld nach Halle fuhr. Die Abfrage seiner zuvor festgestellten Personalien in dem Datenbestand der Polizei ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vom April dieses Jahres. Demnach hatte der Deutsche nach dem vollstreckbaren Beschluss des Amtsgerichtes Bitterfeld-Wolfen zwei Tage Erzwingungshaft zu verbüßen. Dieser konnte er mit der sofortigen Zahlung von 80 Euro entgehen. Dem Mann wurde die Festnahme ausgesprochen und der Haftbefehl eröffnet. Er zahlte die geforderte Summe und konnte somit die Haft abwenden. Zudem mussten die Beamten Reisende insgesamt 27 Mal bezüglich der noch immer bestehenden Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in den Zügen beziehungsweise auf den Bahnhöfen hinweisen und belehren.