Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: 24-Jähriger muss 61 Tage in Haft

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz: 24-Jähriger muss 61 Tage in Haft
von 22. Januar 2018

Bereits im Dezember 2016 hatte ihn das Amtsgericht München wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Strafe von 1220 Euro oder 61 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da sich der junge Mann seinem Strafantritt nicht gestellt hatte, wurde gegen ihn der Haftbefehl erstellt. Zudem stellten die Bundespolizisten fest, dass sich der Marokkaner illegal in Deutschland aufhielt. Gegen ihn wurde deshalb einen Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz gefertigt. Da der junge Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Halle-Kirchtor gebracht und wird hier nun 61 Tage einsitzen müssen.