Verstoß gegen Waffengesetz

von 8. August 2014

Da er keinen plausiblen Grund nennen konnte, warum, wo und wie er den Baseballschläger zu dieser Zeit als Sportgerät einsetzen wolle, wurde dieser zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Auf Nachfrage nach weiteren mitgeführten Gegenständen holte der 17-Jährige einen Schreckschussrevolver aus seiner Hosentasche. Da dieser über kein PTB-Zeichen verfügte, wurde auch er samt 5 Patronen sichergestellt.