Verurteilung eines Schleuserfahrers

von 27. April 2015

Immer wieder kam es ab September 2014 in und um Dresden zu Aufgriffen von unerlaubt eingereisten vorwiegend syrischen Staatsangehörigen. Anhand von Aussagen der Geschleusten stellte sich heraus, dass diese von Budapest mittels eines roten Kastenwagens direkt nach Dresden geschleust wurden. Sowohl bei dem Organisator der Schleusungen als auch bei dem Fahrer soll es sich um Schwarzafrikaner gehandelt haben.

Als im Oktober 2014 Bundespolizisten auf dem Parkplatz Heidenholz an der BAB 17 einen roten Transporter Peugeot Expert mit ungarischem Kennzeichen kontrollierten, konnte Ngala T. als Fahrer dieser Schleusungen ermittelt werden. Im Fahrerhaus befanden sich neben T. ein senegalesischer und ein syrischer Staatsangehöriger, die über keinerlei aufenthaltslegitimierende Dokumente für die Bundesrepublik Deutschland verfügten. T. selber war im Besitz eines ungarischen Aufenthaltstitels. Nach Öffnen der Heckflügeltüren des Transporters stellten die Polizeibeamten im Laderaum sieben weitere syrische Staatsangehörige fest. Diese saßen oder lagen eingepfercht auf engstem Raum auf einer Matratze. Neben dem wenigen Reisegepäck befand sich u.a. ein 5 Liter Kanister, welcher zu 2/3 augenscheinlich mit Urin gefüllt war.

Insgesamt wiesen die Ermittler dem T. sieben Schleuserfahrten nach, bei denen er insgesamt mindestens 48 Personen unter lebensgefährdenden und menschenunwürdigen Bedingungen von Ungarn nach Deutschland schleuste.

Das Amtsgericht Pirna verurteile Ngala T. nun zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.