Vier Verkehrsunfälle durch herabfallende Eisschollen von LKW mit Anhänger auf der A9

Vier Verkehrsunfälle durch herabfallende Eisschollen von LKW mit Anhänger auf der A9
von 22. Januar 2018

Jeweils bei den Überholvorgängen wurden die PKW bzw. Kleintransporter durch vom Anhänger herabfallende Eisschollen an der Frontscheibe bzw. dem Dach beschädigt. Lediglich einer der LKW Fahrer bemerkte den Unfall und steuerte zur Unfallaufnahme den nächstgelegenen Parkplatz an.

Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herab fallendes Eis und Schnee verursacht werden. In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen, bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind.
Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO).

Ist die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, hat der Fahrzeugführer mit einem Bußgeld von 80,- Euro und einem Punkt zu rechnen. Im Falle eines daraus resultierenden Verkehrsunfalles beläuft sich das Bußgeld auf 120,- Euro. Argumente wie zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Um solche Schäden künftig zu vermeiden, entfernen Sie vor Fahrtantritt Eis und Schnee von Ihrem Fahrzeug!