Vom Urlaub in die Justizvollzugsanstalt

Vom Urlaub in die Justizvollzugsanstalt
von 22. August 2018

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus der Türkei am Flughafen Leipzig/Halle stellten die Bundespolizisten fest, dass ihn das Amtsgericht seines Wohnortes Ende des vergangenen Jahres per Strafbefehl wegen des unerlaubten Besitzes von Drogen verurteilte. Die notwendigen Barmittel in Höhe von insgesamt 477 Euro konnte der Mann am Flughafen nicht aufbringen. Nun verbüßt er die Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.