Aufgrund dieser Veröffentlichungen stand im Raum, dass jemand eine Straftat nach §§ 201/201 a StGB begangen haben könnte. Die Polizei hat strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
Mit Stand heute kann gesagt werden, dass diese Kameras Eigentum der Stadtverwaltung sind. Abhörgeräte wurden bisher nicht gefunden.
Die polizeilichen Ermittlungen werden fortgeführt und nach Abschluss an die Staatsanwaltschaft Halle (Saale) übergeben. Bis dahin werden keine weiteren Erkenntnisse öffentlich gemacht, so diePolizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd.