Wertschätzung sieht anders aus

von 29. Oktober 2020
  • Viele Versprechungen aus dem politischen Raum, die nicht gehalten wurden!!!

  • Der Beförderungsstau ist nicht abgebaut!

  • Personalmangel in fast allen Bereichen!

  • Desolate Dienstgebäude!

  • Keine Mitarbeitermotivation!

  • „Weihnachtsgeld“ wird nur gekürzt gezahlt!

  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in vielen Arbeitsbereichen nicht gegeben!

  • Rechtsschutz für dienstliche Angelegenheiten wird nicht gewährt!

Den letzteren Anstrich nehmen wir zum Anlass etwas detaillierter darzustellen. Nehmen Sie an, dass ein Terrorist in Sachsen-Anhalt aktiv wird und Menschen erschießt. Er hat nur ein Ziel, soviel wie möglich Schaden und Leid anzurichten. Den Menschen verbunden, muss ein Polizist gegen diesen von seiner Schusswaffe Gebrauch machen und verletzt den Terrorist tödlich. Die unausweichliche Folge ist, dass gegen den Polizisten unverzüglich ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dies hat zur Folge, dass aufgrund des Tötungsdeliktes gegen den Polizisten ermittelt wird. Das ist nach der geltenden Gesetzeslage vorgesehen, weil das Erschießen eines Menschen immer überprüft werden muss. Anschließend wird es eine Gerichtsverhandlung geben, bei der der Polizist einen Rechtsbeistand, also einen Anwalt, benötigt.

Obwohl der Polizist im überzeugten Einsatz zum Schutz für unsere Bevölkerung und schlussendlich im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt handelte, muss er für die Anwaltskosten persönlich in Vorleistung gehen. Dies sind einige tausend Euro, die nicht immer so zur Seite liegen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, woraufhin in anderen Bundesländern hierfür einschlägige Lösungen gefunden wurden. In manchen Bundesländern werden die Kosten für den Rechtsbeistand vom Arbeitgeber, also vom Bundesland übernommen. In Sachsen-Anhalt verfährt man so nicht.

Wir als Gewerkschaft haben dieses Problemfeld schon mehrfach und seit Monaten gegenüber den verantwortlichen Landespolitikern, auch gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten und Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt, angesprochen und unserer Forderung Nachdruck verliehen, hier schnellstmöglich eine Änderung herbeizuführen. Doch bisher ist nichts passiert. Mit diesem Wissen kann sich jeder Bürger unseres Landes in die Situation eines Polizisten versetzen und selber entscheiden, ob er in solcher Lage eine Schusswaffe anwenden würde. Umso mehr gilt das Lob den Einsatzkräften am 09.10.2019, die wir als Solidargemeinschaft vertreten, an Stelle des zuständigen Landes Sachsen-Anhalt!