Widerstand gegen die Polizei

von 11. Dezember 2012

Zudem führte der Mann noch einen Teleskopschlagstock mit sich, welcher als unerlaubte Waffe gilt und beschlagnahmt wurde. Sein 21-jähriger Begleiter war von den Maßnahmen der Bundespolizisten nicht begeistert und störte die Amtshandlungen. Einem Platzverweis kam der Deutsche nicht nach und wurde gewalttätig, als man ihn des Bahnhofs verweisen wollte. Die jungen Männer bekamen Strafanzeigen wegen Widerstand gegen Polizisten, unerlaubtes Führen einer Waffe und wegen des Zeigens verfassungsfeindlicher Zeichen gem. § 86a StGB.