Wohnungsbrand in Ostrau

von 15. März 2012

 Am Donnerstag um 11:18 Uhr wurde die Feuerwehr Ostrau zu einem Wohnungsbrand gerufen. Beim Eintreffen stellten die Kräfte fest, dass es in der Küche einer Wohnung brannte. Als erste Maßnahme evakuierten die Kräfte der Feuerwehr das Gebäude. Insgesamt wurden 6 Personen evakuriert. 1 Person der Brandwohnung wurde dem Rettungsdienst vorgestellt. Diese wurde vor Ort behandelt. Das Feuer selbst konnte schnell gelöscht werden. Die Wohnung ist allerdings unbewohnbar.Im Einsatz waren die Feuerwehr Ostrau, Petersberg, Brachstedt, Löbejün, NauendorfIn diesem Zusammenhang möchten wir nochmal auf die Wichtigkeit von Rauchmeldern hinweisen. Mit Rauchmelder hätte man das Feuer noch zeitiger erkennen können.In Sachsen-Anhalt gilt die Rauchmelderpflicht ab dem 22.12.2009. Danach müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattt werden, für Bestandbauten gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 31.12.2015.In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2015 dementsprechend auszustatten