Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch

Zoll führt bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch
von 10. September 2018

Mit der Aktion soll überprüft werden, ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen. Bis zu 6.000 Einsatzkräfte werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind, wie zum Beispiel das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe.