Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns

Zoll prüft bundesweit die Einhaltung des Mindestlohns
von 18. September 2018

Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe.

Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

In Sachsen-Anhalt wurden 1579 Personenbefragungen durchgeführt. Insgesamt wurden 357 Geschäftsunterlagen in Unternehmen geprüft. In 64 Fällen sind weitere Prüfungen erforderlich. 2 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnunterschreitung und fehlender Stundenaufzeichnungen sind bereits eingeleitet worden.