Zollfahnder stellen 8.600 Feuerwerkskörper sicher

Zollfahnder stellen 8.600 Feuerwerkskörper sicher
von 12. Januar 2022

Wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) durchsuchten Beamte des Zollfahndungsamtes Dresden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle die Wohn- und Nebengelasse des Mannes.

Der Durchsuchung vorausgegangen war die Sicherstellung von drei an den Mann adressierten Postsendungen aus Polen. Die Pakete, welche alle samt pyrotechnische Erzeugnissen enthielten, unter anderem erlaubnispflichtige Feuerwerksbatterien mit einer NEM von über sieben Kilogramm, wiesen nicht die zwingend erforderlichen Gefahrgutkennzeichnungen auf.

Überrascht waren die Zöllner von der in den Wohnräumen, den Kellerräumen sowie einem angrenzenden Schuppen lagernden Mengen an Pyrotechnik. Neben einer Feuerwerksbatterie mit einer NEM von drei Kilogramm wurde Pyrotechnik verschiedener Kategorien mit und ohne Konformität sowie Selbstlaborate aufgefunden.

Notwendige sprengstoffrechtliche Erlaubnisse für den Besitz, den Umgang sowie die Lagerung von pyrotechnischen Erzeugnissen konnte der Mann nicht nachweisen.

Ein Teil der gelagerten Ware befand sich direkt neben der Gasleitung der Doppelhaushälfte. Bei der Lagerung in feuchten Räumen, wie beispielsweise einem Keller, besteht die Gefahr, dass die Feuerwerkskörper Feuchtigkeit ziehen und dadurch der Umgang mit ihnen unberechenbar wird. Bei nicht konformer Pyrotechnik kann hier auch eine Selbstentzündung nicht ausgeschlossen werden.

Zur sicheren Bergung und dem Abtransport der Pyrotechnik mussten Spezialkräfte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt sowie des Entschärfungsdienstes der Bundespolizei angefordert werden.