Zwei Äxte, Reizstoffsprühgerät und Messer im Gepäck

von 6. Juli 2020

Der 35-Jährige wurde daraufhin durchsucht und tatsächlich fanden die Beamten bei ihm eine Handaxt, eine Multitoolaxt, ein verbotenes Einhandmesser sowie ein Reizstoffsprühgerät ohne eine vorgeschriebene Zulassung. Warum er dieses kleine Arsenal mit sich führte, konnte er nicht beantworten. Aufgrund der Alkoholisierung des Deutschen, ein gemessener Wert ergab einen Atemalkohol von 0,92 Promille und damit einhergehender Ausfallerscheinungen, wurden alle Gegenstände sichergestellt. Bezüglich des Einhandmessers sowie des Reizstoffsprühgerätes wird er sich wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten müssen.