Die Strafe folgte auf dem Fuße

Die Strafe folgte auf dem Fuße
von 18. April 2023 0 Kommentare

41-Jähriger ohne Zugticket, beleidigt und greift Bundespolizisten an

Halle / Saale (ots) – Am Montag, den 17. April 2023 wurde das Bundespolizeirevier Halle/ Saale durch die Notfallleitstelle der Bahn gegen 07:00 Uhr über einen Reisenden in einem Intercity-Express auf der Strecke Berlin – Halle/ Saale informiert. Dieser verfügte über keinen für die Fahrt erforderlichen Fahrschein. Zudem verweigerte er der Zugbegleiterin die Herausgabe seiner Personalien. Folglich sollte er von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden, was der Mann aber ebenfalls nicht einsah. Daher wurde die Bundespolizei verständigt.

Eine alarmierte Streife begab sich unverzüglich zum Bahnsteig sieben am Hauptbahnhof Halle und nahm sich den Sachverhalt an: Erst nach mehrmaligen Aufforderungen verließ der 41-Jährige den Zug. Auch auf dem Bahnsteig veränderte er sein aggressives Verhalten gegenüber den Beamten keineswegs. Nur unter Protest händigte er einen abgelaufenen Pass aus. Es erfolgte zum Zwecke der zweifelsfreien Identitätsfeststellung die Mitnahme zum Bundespolizeirevier. Auch dieser kam er nur widerwillig nach und beleidigte die Beamten lautstark. Bei der anschließenden Durchsuchung warf er seine Schuhe in Richtung eines Beamten, griff diesen mit Schlägen in Richtung dessen Oberkörper an und beleidigte die Einsatzkräfte wiederholt mit ehrverletzenden Worten. Er musste zu Boden gebracht und gefesselt werden. Hierbei wehrte er sich massiv, versuchte sich aus dem Festhaltegriff herauszuwinden, trat gezielt nach den Bundespolizisten und zerrte an der Dienstkleidung eines Beamten, wobei dessen Hemd beschädigt wurde.

In Folge der weiteren Nachschau seinen mitgeführten Sachen fanden die Beamten sieben hochwertige, originalverpackte Cremes sowie ein Paar neue und ungetragene ebenfalls hochwertige Marken-Damen-Turnschuhe. Einen Kaufbeleg konnte der aus der Ukraine stammende Mann für jene Produkte, in einem Warenwert von circa 578 Euro, allerdings nicht vorweisen. Für die Beamten stand der Straftatverdacht des Diebstahls im Raum. Daher stellten sie die aufgefundenen Sachen sicher. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte einen Wert von 1,3 Promille. Da der bereits in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, boten die Beamten den Sachverhalt wegen des Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Sachbeschädigung sowie des tätlichen Angriffs auf und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte der Staatsanwaltschaft Halle/Saale für ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren an.

Ein solches Verfahren wird unter anderem durch die ermittelnden Beamten bei Tätern angestrebt, die beispielsweise über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen und kleinere Delikte begangen haben. Der Sachverhalt muss einfach gelagert sein und der Tathergang sowie der Tatverdächtige zweifelsfrei feststehen. Durch die schnelle Verurteilung soll einem Entzug der Strafverfolgung entgegengewirkt werden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte beim Amtsgericht Halle/ Saale die Vorführung des Mannes. Der 41-Jährige wurde am Nachmittag zu fünf Monaten Gesamtfreiheitsstrafe, welche zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Hinsichtlich der im Raum stehenden Diebstähle dauern die Ermittlungen an.

         

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