Vermutlicher Graffiti-Handlanger per Vollstreckungshaftbefehl gesucht

Vermutlicher Graffiti-Handlanger per Vollstreckungshaftbefehl gesucht
von 30. Juni 2022 0 Kommentare

Am Mittwoch, den 29. Juni 2022 informierte gegen 18:30 Uhr eine achtsame Bürgerin die Polizei über eine gerade begangene Sachbeschädigung an der Bahnunterführung am Distelweg in Halle/Saale. Hierbei beobachtete die Frau zwei Männer. Einer von ihnen reichte dem anderen Mann die Spraydosen. Dieser besprühte circa 26 Quadratmeter Fläche.

Eine sofort alarmierte Streife des Bundespolizeirevieres Halle verlegte umgehend zum Ereignisort. Bei Erkennen der Beamten schmiss der Sprayer eine genutzte Spraydose in Richtung einer Absperrung. Anschließend flüchteten Beide. Die Bundespolizisten konnten den Handlanger, einen 40-Jährigen, kurze Zeit später stellen. Der zweite Tatverdächtige ist flüchtig. Bei der Flucht des 40-Jährigen verletzte dieser sich leicht an beiden Beinen. Der Mann wurde für die strafprozessualen Maßnahmen mit zum Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof Halle genommen. Dort wurden die Verletzungen durch verständigte Rettungssanitäter medizinisch versorgt.

Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Informationssystemen wurde bekannt, dass er bereits seit November 2011 per Vollstreckungshaftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Halle gesucht wurde. Demnach erließ das Amtsgericht Halle im Mai 2020 wegen des unerlaubten Erwerbens von Betäubungsmitteln den Strafbefehl. So wurde er zu 1200 Euro Geldstrafe beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt. Lediglich einen geringen Teil der geforderten Strafe beglich der Gesuchte, folglich erließ die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl. Aufgrund von fehlenden Mitteln konnte er die Strafe auch am Mittwoch nicht begleichen und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt in Halle verbracht.

Am Tatort des Graffitis konnten eine Vielzahl von Spraydosen und Sprühköpfen sichergestellt werden. Inwieweit der 40-Jährige auch selbst gesprüht hat, bleibt Gegenstand der aktuellen Ermittlungen. Die Bundespolizei wird die aufmerksame Zeugin anschreiben und sich bei ihr für die gezeigte Zivilcourage bezüglich des Hinweises bedanken.

         

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