Straferschwerend wirkt sich aus, dass Braydon Manu nach seinem Feldverweis vom 2. August 2017 als Wiederholungstäter gilt. Der Hallesche FC hat dem angekündigten Strafmaß nicht zugestimmt und reicht bis Dienstag, 18. September, eine entsprechende Stellungnahme ein.
(Text: Hallescher FC)