DFB-Bundestag passt Regelungen zum Aufstieg in die 3. Liga an

von 25. Mai 2020

Der DFB-Spielausschuss kann auf Vorschlag der DFB-Zentralverwaltung eine Ausschlussfrist festlegen, innerhalb derer die Aufsteiger sowie die beiden Teilnehmer an den Aufstiegsspielen benannt sein müssen. Wird bis zum Ablauf dieser Frist vom zuständigen Regionalliga-Träger kein Klub gemeldet, würde das Aufstiegsrecht beziehungsweise Teilnahmerecht an den Aufstiegsspielen für die jeweilige Staffel ersatzlos verfallen. Wäre davon eine Regionalliga betroffen, die in der aktuellen Saison ein direktes Aufstiegsrecht hat, würden die Aufstiegsspiele entfallen und die hierfür gemeldeten Teilnehmer stattdessen beide direkt aufsteigen. Die Rechtssicherheit der Aufsteiger in die 3. Liga ist vom zuständigen Träger der jeweiligen Regionalliga sicherzustellen.

Ein Direktaufstiegsaufrecht haben in dieser Saison die Regionalligen Südwest, Nord und Bayern. Der vierte Aufsteiger ist aus den Staffeln West und Nordost zu ermitteln.

Der DFB-Spielausschuss kann nach dem heutigen Beschluss des Außerordentlichen DFB-Bundestages bei entsprechender Notwendigkeit beschließen, dass die Aufstiegsspiele in einem neutralen Stadion mit Hin- und Rückspiel oder nur als einfaches Entscheidungsspiel durchgeführt werden. Diese Möglichkeit wurde im übergeordneten Sinne des Wettbewerbs zur Durchführung des Spielbetriebs geschaffen, insbesondere zur Gewährleistung und Durchsetzung hygienischer Standards im Zuge der Pandemie-Bekämpfung. Sollten die Aufstiegsspiele aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nicht rechtzeitig ausgetragen werden können, würde der DFB-Vorstand über die Folgen entscheiden.