Wir bleiben unserer Linie und Argumentation treu. Unseres Erachtens lag beim Auswechselvorgang unmittelbar vor dem Ausgleich zum 2:2 ein Regelverstoß vor. Diese Überzeugung werden wir nun in mündlicher Verhandlung darlegen, erklärt Sportdirektor Ralf Heskamp.
Der Deutsche Fußball-Bund hatte im Einzelrichterverfahren auf eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters erkannt, einen Regelverstoß verneint und den Einspruch somit zurückgewiesen.