Sportgericht verhandelt Halle-Einspruch am Freitag mündlich

von 4. November 2019

Das Gremium hatte denEinspruch am 21. Oktober 2019im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher zu erkennen seien und nur Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vorlägen, die nicht anfechtbar seien. Dagegen hatte Halle umgehend wieder Einspruch eingelegt.

Die Begegnung gegen Münster war am 21. September 2019 in Halle 2:2 ausgegangen. Der Hallesche FC begründet seinenEinspruchmit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.

[mm/dfb.de]