Sportgericht weist HFC-Einspruch erneut zurück

von 18. November 2019

“Wir haben auch heute insbesondere nach der klaren Aussage des Schiedsrichters Michael Bacher keinen Regelverstoß feststellen können. Der Unmut und das Unverständnis der Hallenser über den missglückten Spielerwechsel sind für uns menschlich nachvollziehbar. Aber die Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen, die in diesem Fall vorliegen, sind grundsätzlich nicht anfechtbar”, sagt Stephan Oberholz. Der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts leitete die mündliche Verhandlung.

Der Hallesche FC hatte seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute begründet. Nach Spielfortsetzung erzielte Münster den Ausgleich zum 2:2.

Das DFB-Sportgericht hatte denEinspruch bereits am 21. Oktober 2019im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen. Gegen das Urteil hatte der Verein umgehend erneut Einspruch eingelegt.

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

[dfb]