2,7 Millionen Euro für Sportvereine in Sachsen-Anhalt

von 23. April 2020

In diesem Jahr erfolgt die Auszahlung der Vereinspauschalen rund einen Monat früher als in den vergangenen Jahren, um die Liquidität der Sportvereine in der aktuellen Krisenlage zu stärken.

Der Minister hierzu: „Gerade in der aktuellen Situation ist es wichtig, dass das Land seiner Verantwortung für den Sport gerecht wird und die Sportvereine, deren Arbeit aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen ist, unterstützt. Die jetzige Auszahlung der Vereinspauschalen ist dabei ein wichtiger Baustein. Des Weiteren prüfen wir derzeit, wie Sportvereine und Sportverbände neben den bereits bestehenden Corona-Soforthilfen des Bundes und des Landes zusätzlich unterstützt werden können. Dazu zählt auch die Möglichkeit einer schrittweisen Lockerung des Verbots der Sportstättennutzung, um einerseits die Belastungen für Sportvereine zu reduzieren und andererseits gesellschaftliches Zusammenleben zu stärken.“

Hintergrund:

Sportvereine und -verbände können über die Corona-Soforthilfe (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt vom 29. März 2020) eine finanzielle Unterstützung erhalten, soweit ihre wirtschaftliche Tätigkeit (abgebildet im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb) betroffen ist. Zuständige Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.