Innenministerium stärkt den Sport in Sachsen?Anhalt

von 5. Oktober 2020

Verbesserte Fördermöglichkeiten im Bereich des Sports

In einem ersten Schritt hat das Ministerium für Inneres und Sport die Richtlinie zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich überarbeitet, um die Förderung für die Sportvereine zu erleichtern. Diesem Zweck dienen u. a. eine neue Pauschalregelung für Personalkosten sowie die Anhebung des Fördersatzes. Zudem wurde der inhaltliche Fokus der Richtlinie geschärft. So sollen künftig beispielsweise Projekte, die auf Kooperationen angelegt sind, bevorzugt gefördert werden. Die neue Förderrichtlinie ist kürzlich in Kraft getreten.

Parallel zur Novellierung der o. g. Richtlinie hat das Ministerium für Inneres und Sport in enger Zusammenarbeit mit dem LandesSportBund Sachsen-Anhalt e. V. (LSB) die Verordnung zur Ausführung des Sportfördergesetzes überarbeitet. Nach dieser Verordnung erhalten Sportvereine und Sportverbände in Sachsen?Anhalt jährlich eine Pauschalförderung, wobei sich die Höhe nach festgelegten Kriterien bemisst.

Aufgrund des standardisierten Verfahrens ist der Verwaltungsaufwand relativ gering. Daher soll diese Förderung ab dem 1. Januar 2021 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von über 600.000 Euro jährlich gestärkt werden.

Sicherstellung der erforderlichen Sportinfrastruktur

Zur Unterstützung des Sportstättenbaus im ländlichen Raum hat das Ministerium für Inneres und Sport in diesem Jahr zudem ein entsprechendes Sonderförderprogramm aufgelegt. Dieses dient – neben den bereits bestehenden Förderprogrammen – explizit der Verbesserung der Sportstätteninfrastruktur in den Landkreisen. Hierfür sind Mittel in Höhe von 1.000.000 Euro vorgesehen.

Breite Informationsangebote

Mit Blick auf das große Informationsinteresse der Sportvereine hinsichtlich der verschiedenen Fördermöglichkeiten hat das Ministerium für Inneres und Sport als weitere Maßnahme einen „Fördermittelwegweiser“ erarbeitet. In dieser Broschüre sind die für Sportvereine in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten zusammenfassend aufbereitet. Diese wurde an die Sportvereine und -verbände verteilt und ist auf der Webseite des Ministeriums für Inneres und Sport unter www.lsaurl.de/Foerdermittel abrufbar.

Im vergangenen Jahr wurden erstmals gemeinsame Informationsveranstaltungen verschiedener Fördermittelgeber für Sportvereine durchgeführt. An diesen Veranstaltungen nahmen neben dem Ministerium für Inneres und Sport und dem LSB das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Sachsen-Anhalt e. V. teil. Die Veranstaltungen wurden von den Sportvereinen gut angenommen und sollen fortgesetzt werden. Sie dienen neben der Information über bestehende Fördermöglichkeiten auch dem gegenseitigen Austausch sowie der Vernetzung untereinander.

Stärkung des Ehrenamtes

Hinsichtlich der übrigen Handlungsempfehlungen hat das Ministerium für Inneres und Sport ebenfalls Maßnahmen ergriffen. So erfolgten z. B. erste Abstimmungen mit dem LSB bezüglich der Erarbeitung eines Leitfadens für Sportvereine zur Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen. Des Weiteren wurde Haushaltsvorsorge zur Sicherung der Integrationsstellen in den Kreis- und Stadtsportbünden getroffen. Darüber hinaus wirkt das Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen der interministeriellen Arbeitsgruppen „Bürgerschaftliches Engagement“ sowie „Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von LEADER/CLLD in der EU-Förderperiode 2021-2027“ auf die Umsetzung der übrigen Handlungsempfehlungen hin.