Weitere Coronahilfen für Sportvereine

von 19. März 2021

Die „Coronahilfen Sport“ werden als Billigkeitsleistungen insbesondere kleineren, ehrenamtlich geführten Sportvereinen gewährt, um deren Existenz zu sichern. Bereits 2020 hatte es das gleichnamige Unterstützungsprogramm gegeben, über das im vergangenen Jahr 51 Vereine 582.000 Euro erhalten haben.

Die neue Richtlinie zur „Coronahilfe Sport“ für das Jahr 2021 des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt sowie das entsprechende Antragsformular sind auf der Homepage des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt, das zugleich Bewilligungsbehörde ist, unter „Coronahilfen Sport“ abrufbar: https://lsaurl.de/Vereinshilfen