Die Landesregierung Sachsen-Anhalt kann eine Impfung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie als Voraussetzung zur uneingeschränkten Ausübung des Berufes nicht ausschließen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Thomas Keindorf hervor. „