Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt, ab 01. Januar 2019 Maßnahmen geeigneter freier Träger der Straffälligenhilfe zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) für Jugendliche und Erwachsene in den Amtsgerichtsbezirken Halle/Saale, Merseburg, Sangerhausen und Eisleben neu zu vergeben und finanziell zu unterstützen.