Die 1. große Strafkammer (Schwurgericht) des Landgerichts Halle hat mit Urteil vom 02.07.2021 den im Januar 1996 geborenen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit der Entziehung Minderjähriger zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.