Reisegutscheine nunmehr insolvenz- und zusätzlich von staatlicher Seite abgesichert
Die COVID-19-Pandemie hat dem Reisemarkt schwer zu schaffen gemacht. Wegen der weltweiten Reisewarnung durch das Auswärtige Amt mussten seitens der Reiseveranstalter seit März eine Vielzahl von gebuchten Reisen storniert werden. Oftmals waren jedoch bereits Anzahlungen, aber auch Restzahlungen seitens der potentiellen Urlauber gezahlt worden. Die Rückerstattung der Verbrauchergelder – die unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem erklärten Rücktritt hätte erfolgen müssen - blieb in der Mehrzahl der Fälle aus.