„Die Haltungsbedingungen den Tieren und ihren Bedürfnissen anpassen“

„Die Haltungsbedingungen den Tieren und ihren Bedürfnissen anpassen“
von 21. November 2017

Hierzu sagte die Ministerin: „Ich gehe davon aus, dass die Rolle des Tierschutzes, insbesondere in der Nutztierhaltung, in der gesellschaftlichen Diskussion weiter zunehmen wird. Klar ist, die Haltungsbedingungen müssen wir den Tieren und ihren Bedürfnissen anpassen, nicht umgekehrt. Die Menschen wollen, dass es dem Tier gut ging, das auf ihren Tellern landet.“

Vor allem die Sauenhaltung stünde im Moment im Fokus. Dalbert ergänzte: „Sachsen-Anhalt geht hier voran: Anlässlich verschiedener Agrarministerkonferenzen hat Sachsen-Anhalt Beschlussvorschläge zur tiergerechten Haltung von Sauen im Deckzentrum eingebracht. Ziel aller Bestrebungen ist es, die derzeit praktizierte Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum und im Abferkelbereich zu ersetzen. In der überbetrieblichen Ausbildung im Zentrum für Tierhaltung und Technik in Iden wird die Gruppenhaltung von Sauen im Deckzentrum schon beispielhaft praktiziert und gelehrt.“

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte im März 2015 das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“ vorgelegt. „Spätestens seit dem Bericht ist klar: So wie bisher kann es mit der Nutztierhaltung nicht weiter gehen“, sagte der Tierschutzbeauftragte des Landes, König. Dieses Gutachten und das OVG-Urteil zur Kastenstandhaltung seien der Ausgangspunkt für mehrere Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls in Sachsen Anhalt. König legte in seinem Bericht unter anderem dar, welche Initiativen in Sachsen-Anhalt ergriffen wurden, um Wohlbefinden von Milchkühen und Schweinen mittels Tierwohlindikatoren messbar zu machen. Außerdem wird von einer Arbeitsgruppe der Ausstieg aus dem Schwanzkupieren beim Schwein begleitet. König dazu: „Das Bemühen der Arbeitsgruppe zeigt, wie notwendig aber auch wie komplex und schwierig die Umgestaltung von Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung ist.“

Im Land wurden 2015/16 Stallbauinvestitionen mit besonderer Ausrichtung auf tiergerechte Haltungen mit rd. 7 Millionen Euro gefördert. Mit weiteren 132.000 Euro wurden bauliche Maßnahmen in 15 Tierheimen Sachsen-Anhalts unterstützt, die sich in der Trägerschaft von ehrenamtlich arbeitenden Tierschutzvereinen befinden. „Deren Tätigkeit bei der Unterbringung von herrenlosen und Fundtieren ist hervorragend“, würdigt der Tierschutzbeauftragte das ehrenamtliche Engagement der Vereine.

Schließlich blickt der Bericht auf den Tierschutzpreis 2016 zurück, der für beispielhafte, über einschlägige Tierschutznormen hinausgehende Tierhaltungen in Zoos und Tierparken verliehen wurde. Für den Tierschutzpreis 2018 kann man sich derzeit bewerben. Thematisch bleibt die Verbesserung der Nutztierhaltung im Fokus: „Beispielhafte Maßnahmen zur Schaffung unterschiedlicher Funktionsbereiche in der Haltung von Rindern, Schweinen oder Geflügel, in denen auch artgemäße Beschäftigung der Tiere möglich ist“, lautet das Thema.

Hintergrund

Mit Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt vom 13. Dezember 1996 ist die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht zum Stand des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt vorzulegen. Landtag und die Öffentlichkeit werden über den aktuellen Stand und die Entwicklung des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt im Berichtszeitraum 2015/16 unterrichtet. Der Tierschutzbericht 2017 wurde erstmals vom Tierschutzbeauftragten des Landes erstellt und dient sowohl der aktuellen Bestandsaufnahme über die Lage des Tierschutzes im Land als auch der Information über die Tätigkeit des Tierschutzbeauftragten. Abrufbar unter:

https://mule.sachsen-anhalt.de/ministerium/tierschutzbeauftragter/oeffentlichkeitsarbeit/

Ausschreibung des Tierschutzpreises 2018: Bewerben können sich Nutztierhaltende aus Sachsen-Anhalt. Bewerbungsformulare sind unter:

https://mule.sachsen-anhalt.de/ministerium/tierschutzbeauftragter/oeffentlichkeitsarbeit/

abrufbar oder können unter tierschutz@mule.sachsen-anhalt.de per Email angefordert werden. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2018. Der Tierschutzpreis ist mit 1.500, 1.300 und 1.000 Euro dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zum Welttierschutztag im Oktober 2018 bekanntgegeben und von Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert ausgezeichnet.

Das Gutachten „Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung“:

http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Agrarpolitik/GutachtenNutztierhaltung.pdf?__blob=publicationFile