Stallpflicht für Geflügel

von 23. Dezember 2020

Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel in Geflügelhaltungen. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse sind:

  1. in geschlossenen Ställen oder

  2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

  3. Außerdem werden Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Geflügelschauen, Wettbewerbe mit Geflügel und Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

Um die Tiere tierschutzgerecht im Stall oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten, kann es ggf. erforderlich sein, den Bestand zu reduzieren oder beispielsweise überzählige Tiere zu schlachten. In der Stadt Halle (Saale) sind rund 300 vorwiegend private Geflügelhalter mit insgesamt etwa 4.300 Tieren von der Stallpflicht betroffen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die regulären Pflichten von Geflügelhaltern gemäß Geflügelpestverordnung hingewiesen:

  • Die Haltung von Geflügel (auch Hobbyhalter!) ist dem Fachbereich Gesundheit, Abt. Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Kreuzerstr. 12, 06132 Halle (Saale), Telefon: 0345 221-3610 oder per E-Mail anveterinaeramt@halle.deunverzüglich anzuzeigen.

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.

  • Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden.

  • Futter und Einstreu dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.

  • Bei vermehrten Todesfällen, Reduktion der Legeleistung oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer unverzüglich durch einen Tierarzt Geflügelpest ausschließen zu lassen.

  • Der Halter muss ein Bestandsregister über Zu- und Abgänge von Geflügel führen.

Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) handelt es sich um eine hochansteckende anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel deren Ausbruch weitreichende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrie haben kann.

Ein übersichtlichesMerkblatt zum Schutz des Geflügels in Kleinsthaltungenwurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht.

Die„Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza“ist auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) unter Satzungen abrufbar.

Stadt Halle (Saale)

23.12.2020