Tierleid von freilebenden Katzen verringern

Tierleid von freilebenden Katzen verringern
von 22. Mai 2019

Frederking: „Freilebende Katzen haben keine Besitzerin oder keinen Besitzer und werden auch als herrenlos bezeichnet. Sie leben meistens unter leidvollen Bedingungen mit Krankheiten und Unterernährung und im verwahrlosten Zustand. Das neue Gesetz wird helfen, diese Missstände endlich zu vermindern. Denn Städte und Gemeinden kennen die Bedingungen vor Ort am besten und werden nun bei Handlungsbedarf ohne Umwege tätig werden und Katzenschutzgebiete ausweisen. Es wird sich zeigen, ob sich der gewünschte Erfolg einstellt. Andernfalls müsste noch einmal nachgesteuert werden.”

Frederking erläutert: „Bevor Katzenschutzgebiete ausgewiesen werden können, müssen zwei Sachverhalte festgestellt werden: Zum einen müssen Schmerzen, Leiden und Schäden aufgrund einer zu hohen Katzenpopulation vorliegen. Zum anderen muss dieses Tierleid durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere verringert werden können. Für diese Gebiete werden dann Anordnungen getroffen und Maßnahmen festgelegt. Dazu wird sicher die Kastration von freilebenden Katzen zählen, die die Tierschutzvereine organisieren könnten. Weiterhin könnten auch Besitzerinnen und Besitzer von Katzen verpflichtet werden, den Auslauf von fortpflanzungsfähigen Katzen zu untersagen. Denn diese sogenannten Freigängerkatzen könnten sich, wenn sie nicht kastriert sind, mit freilebenden Katzen paaren und dann wäre nichts gewonnen.“

Frederking weiter: „Es ist wünschenswert, wenn das Land Sachsen-Anhalt den Städten und Gemeinden finanzielle Unterstützung für die Kastrationen von freilebenden Katzen gewährt.“