Vereinfachtes Verfahren für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine

Vereinfachtes Verfahren für die Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
von 17. März 2022

Dieser Bitte ist Deutschland gefolgt.

Für Heimtiere, die zusammen mit Geflüchteten aus der Ukraine nach Sachsen-Anhalt kommen, ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Geflüchtete oder deren Angehörige können sich per E-Mail im Referat Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz melden, um die nach EU-Recht vorgeschriebene Genehmigung zu erhalten:

Heimtierein-fuhr.UA@lvwa.sachsen-anhalt.de.

Den Antrag selbst findet man auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt:

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/unterseite-start/ukraine-krieg/oder

Ich bin aus dem ukrainischen Kriegsgebiet geflohen und habe meinen Hund und/oder meine Katze mit nach Sachsen-Anhalt gebracht – muss ich mich bei den Veterinärbehörden melden?

Ja, Sie müssen für Ihren Hund und/oder Katze eine Genehmigung beantragen beim:

Landesverwaltungsamt
Referat 203
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 514 2643
E-Mail:Heimtiereinfuhr.UA(at)lvwa.sachsen-anhalt.de

Den Antrag für die Einfuhrgenehmigung finden Siehier.

Hier wird in jedem Einzelfall entschieden, ob und welche weiteren Maßnahmen für das jeweilige Tier notwendig sind, zum Beispiel eine zum Schutz vor Tollwut notwendige Impfung bzw. Quarantäne des jeweiligen Tieres.

„Die Handhabung ist unkompliziert und wird durch das Landesverwaltungsamt auch zügig umgesetzt. Zudem haben wir die Landkreise gebeten, ihre Ausländerbehörden über den Sachverhalt des vereinfachten Verfahrens zu informieren.“, erklärt die für Migration zuständige Abteilungsleiterin Dr. Annekatrin Preuße.

Die Tierärztekammer und der Landesverband der praktizierenden Tierärzte wurden darüber informiert, dass, falls Geflüchtete mit ihren Heimtieren bei Tierärzten/Tierärztinnen vorstellig werden, die Tierhalter zunächst an das LVwA verwiesen werden sollen, um die bereits beschriebene Vorgehensweise der ersten Registratur und Festlegung eventueller weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Außerdem hat die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt eine Information an alle niedergelassenen Tierärztinnen und Tierärzte gegeben, wonach es diesen ermöglicht werden kann, Tiere von ukrainischen Flüchtlingen kostenfrei behandeln zu dürfen, sofern sie dies möchten.

Link zur Homepage des BMEL für Zusatzinformationen:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html.

Hier sind ebenfalls Informationen zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine eingestellt (in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch).