Wolfssichtungen im nördlichen Sachsen-Anhalt

von 23. Februar 2021

Zu dieser Zeit des Jahres verlassen Jungwölfe des Öfteren ihr Rudel und suchen andere Gebiete auf. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können in einer Nacht bis zu 70 Kilometer zurücklegen. Da die Tiere nicht wissen, dass auf der eingeschlagenen Strecke eine Ortschaft liegt, kann es passieren, dass sie sich in einen Ort verlaufen.

Im Fall einer Begegnung – außerhalb oder in Ortschaften – sollten Fußgänger nicht auf den Wolf zugehen, ihn weder anlocken noch füttern. Dadurch ist vor allem bei jungen Tieren die Gefahr einer Gewöhnung an den Menschen sehr groß, wodurch sie ihre Scheu vor Menschen verlieren können. Fußgänger oder Fahrradfahrer sollten stehenbleiben und dem Tier Zeit geben, sich zurückzuziehen. Wenn man sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann man auch in die Hände klatschen oder das Tier laut ansprechen.

Hunde sollten in Wolfsgebieten grundsätzlich an der Leine gehalten werden. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“

Autofahrer, die einen Wolf sehen, sollten ruhig bleiben, auf den Straßenverkehr achten, das Tier im Auge behalten und weiterfahren. Keinesfalls sollte das Tier verfolgt oder bedrängt werden.

Bei den genannten Sichtungen verhielten sich die Wölfe nicht auffällig oder gefährdend. Bisher ist in Deutschland auch kein Fall von aggressivem Verhalten Menschen gegenüber bekannt. Unzureichend geschützte Nutztiere können jedoch auch in Ortsnähe und im Siedlungsbereich durch Wölfe getötet oder verletzt werden. Daher wird ein entsprechender Herdenschutz empfohlen. Das WZI führt Beratungen dazu kostenlos und vor Ort durch. Herdenschutzmaßnahmen werden bis zu 100 % vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Bei Sichtungen von Wölfen sollte immer das Wolfskompetenzzentrum Iden informiert werden und der Meldung nach Möglichkeit ein Foto beigefügt werden. Im Sinne der Verkehrssicherheit ist jedoch auf Handyaufnahmen durch Fahrzeugführende dringend zu verzichten.