Änderungen bei Fahrkostenrückerstattung

Änderungen bei Fahrkostenrückerstattung
von 24. August 2022 0 Kommentare

Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden in der Schülerbeförderung maximal die Kosten in Höhe des ABOs Azubi erstattet

 

Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird der Landkreis Saalekreis bei der Fahrkostenrückerstattung ausschließlich nur noch die Kosten in Höhe des ABOs Azubi im Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) als maximalen Erstattungsbetrag anrechnen, soweit keine günstigeren Tarife wie z.B. das 9-Euro-Ticket verfügbar sind.

Um keine Selbstkosten bei der Beantragung der Fahrkostenrückerstattung aufgrund tatsächlich genutzter höherpreisiger Fahrkarten (z.B. Monatsfahrkarten oder Wochenfahrkarten) tragen zu müssen, wird daher empfohlen, mit Beginn des Schuljahres 2022/23 das angebotene ABO Azubi der Verkehrsbetriebe zu nutzen. Dies gilt ebenso für die Erstattung der Kilometerabrechnung. Das Fristende zur Einreichung eines Antrages zur Fahrkostenrückerstattung für das Schuljahr 2022/2023 ist der 30. September 2023.

 

Die aktuellen Antragsformulare zur Fahrkostenrückerstattung finden Sie hier:

www.saalekreis.de/de/schuelerbefoerderung.html

 

Informationen zum ABO Azubi-Angebot finden Sie auf Webseite des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV):

https://www.mdv.de/ticket/abo-azubi/

 

Bitte nutzen Sie auch gern die folgenden Apps für aktuelle Fahrplanauskünfte:

MOOVME     www.moovme.de

INSA           www.insa.de

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an schulverwaltung@saalekreis.de oder 03461 / 40 1609, bzw. – 1608, – 1635 oder – 1607.

         

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