1.000 Euro Bußgeld für Gaststättenbetreiber in Weißenfels

von 15. Januar 2021

Bei der Vorortkontrolle stellte sich heraus, dass der Gaststättenbetreiber Kenntnis darüber hatte, dass er seine Gaststätte nicht zum Verzehr von Speisen und Getränken an Ort und Stelle öffnen darf. Der Gaststättenbetreiber wurde durch das Rechts- und Ordnungsamt explizit darauf hingewiesen, dass er Speisen und Getränke zum Abholen oder als Lieferdienst anbieten darf, aber keine Gäste bewirten darf. Ferner wurde auf die im Übrigen unzureichende Beschilderung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz und dem Abstand halten hingewiesen. Dass der Gaststättenbetreiber bewusst die 9. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung bricht und Sanktionen und Bußgelder billigend in Kauf nimmt, ergibt sich auch aus einem Bildzeitungsbericht vom 15. Januar 2021. Künftig wird sein Lokal engmaschig durch das Rechts- und Ordnungsamt des Landkreises überprüft.

Die örtlichen Ordnungsämter als auch der Ordnungsdienst des Burgenlandkreises führen regelmäßig Kontrollen u.a. bei Gaststättenbetreibern durch, bei denen bisher keine Verstöße festgestellt wurden. Die Kontrollen offenbaren, dass sich die übrigen überprüften Restaurantbesitzer sehr diszipliniert zeigen und die Coronaschutzbeschränkungen einhalten.