68 neue Infektionsfälle in MSH – 7-Tages-Inzidenz bei 271,97

von 28. Januar 2021

Das LAV meldet diese Zahlen an das Robert-Koch-Institut weiter, dessen Berechnungen mit der jetzt in Kraft getretenen 3. Änderungsverordnung zur 9. Eindämmungsverordnung ausschlaggebend für den Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landkreise sind.

Aktuell liegt die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis laut der Landesmeldung bei 271,97. Seit Beginn der Pandemie im März 2020 wurden im Landkreis bis zum heutigen Tag laut LAV insgesamt 3.561 Fälle von COVID-19 registriert. 109 Personen sind bislang im Landkreis im Zusammenhang mit COVID-19 verstorben.

In den einzelnen Einheits- und Verbandsgemeinden des Landkreises stellt sich die Situation derzeit wie folgt dar (Stand: 28.01.2021, 15.30 Uhr – Meldung durch Gesundheitsamt):

Einheits-/ Verbandsgemein
Indexfälle

Stadt Allstedt

Stadt Arnstein

VG Goldene Aue

Stadt Hettstedt

Lutherstadt Eisleben

Stadt Mansfeld

VG Mansfelder Grund-Helbra

Stadt Sangerhausen

Seegebiet Mansfelder Land

Südharz

Stadt Gerbstedt

12

22

27

59

118

27

53

69

41

8

40

Das Bürgertelefon des Landkreises steht montags bis donnerstags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr unter der 03464 – 535 1960 für Anfragen der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Coronavirus zur Verfügung.

Bezüglich der Terminvergabe zum Impfen weist die Kreisverwaltung eindringlich darauf hin, dass hier keine Termine vergeben werden. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117 oder über die Internetseite www.impfterminservice.de

Die Fieberambulanz-Hotline (03464 – 535 1961) ist montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt.

Die Fieberambulanz in Wolferode (Kunstbergstraße 8a) ist montags bis samstags von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr besetzt. Hier wird darauf hingewiesen, dass Patienten die ausgeschilderten Parkplätze an der Fieberambulanz bzw. die Parkmöglichkeiten am Gemeindebüro und in der anliegenden Kunstbergstraße nutzen. Das Parken in der Zufahrtsstraße zur Fieberambulanz muss unterbleiben, um die Anfahrt für Anwohner und auch Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info [&] Warn App (BIWAPP) des Landkreises.