Aktuelle Informationen zur Situation im Saalekreis

von 16. März 2020

Weitere Festlegungen und Informationen:

  1. Für allgemeine Fragen zum Thema Coronavirus hat das Gesundheitsamt eine Hotline geschaltet. Sie ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr unter 03461 40-2727.Wenn Symptome vorliegen, sind die Hausärzte telefonisch vorab zu kontaktieren und diese Personen sollen dann dezentral durch den Hausarzt ohne Kontakt abgestrichen werden. Über die Telefonnummer 116117 kann auch ein mobiler Dienst der KV zum Abstrich angefordert werden, hier sollten die Betroffenen unbedingt den Hausarzt verlangen.
  1. Die Allgemeinverfügung zur Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie Ferienlager) tritt ab 17.03.2020 um 0:00 Uhr in Kraft und ist auf der Internetseite des Landkreises abrufbar. Vorrang hat gemäß Allgemeinverfügung die private Betreuung der Kinder insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (Homeoffice).

Für unentbehrliche Schlüsselpersonen, die die Betreuung nicht gemäß Vorrang absichern können, kommt die Notbetreuung in den Kitas, Horten und Schulen analog des Formulars mit Bestätigung des Arbeitgebers und der Erziehungsberechtigten in Betracht.

  1. Ab dem 17.03.2020 werden die Bürger gebeten, ihre Anliegen ausschließlich schriftlich bzw. telefonisch an die Verwaltung zu richten. Außerdem gelten ab diesem Tag für alle Ämter der Kreisverwaltung eingeschränkte Sprech- und Servicezeiten.
  1. Der Landrat ruft erneut alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Alle aktuellen Informationen und allgemeinen Hinweise zur Coronavirus-Situation im Saalekreis sind auch auf der kreiseigenen Website www.saalekreis.de nachzulesen.

Allgemeine Hinweise

Die Einwohner des Saalekreises sollten bitte weiterhin folgendes beachten:

Patienten mit auftretenden grippeähnlichen Symptomen sollten vor dem Besuch einer Arztpraxis, dem Arzt vorab telefonisch mitteilen, wenn sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an Coronavirus Erkrankten hatten oder sich in dieser Zeit in einem Risikogebiet bzw. einer Region innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in dem bereits eine Vielzahl von Coronavirusfällen aufgetreten sind.

Alle anderen Bürger, für die dies ebenfalls zutrifft, die aber keine Symptome haben, sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sollten nur bei akuten schweren Erkrankungen aufgesucht werden.

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette (Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen) und eine gute Händehygiene.

Bitte helfen Sie mit, durch hygienische Verhaltensweisen die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.