Aktuelles Corona-Infektionsgeschehen im Landkreis Mansfeld-Südharz (15.05.2020)

von 15. Mai 2020

Ab Montag (18. Mai) besteht für Gastronomen die Möglichkeit, ihre Lokalitäten unter Auflagen zu öffnen. Davon machen neun gastronomische Unternehmen im Landkreis Gebrauch. Dafür mussten die Firmeninhaber einen Antrag stellen und umfangreiche Vorgaben erfüllen. Diese Anträge wurden – nach einer Kontrolle auf Einhaltung der Vorgaben – bewilligt.

Bis zum 22. Mai nehmen weitere fünf Gastronomiebetriebe ihre Geschäftstätigkeit wieder auf.

Ab dem 22. Mai dann wollen die nächsten acht gastronomischen Betriebe ihre Gäste wieder empfangen. Ab diesem Tag (22. Mai) müssen die Unternehmen keine Genehmigung mehr einholen, sondern die Wiederaufnahme ihres Betriebes lediglich dem Landkreis anzeigen – dies haben acht Unternehmen bereits getan. Die Einhaltung der Hygieneauflagen wird dann stichprobenartig überprüft.

Bürgertelefon

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

Die Fieberambulanz wird ab dieser Woche nicht mehr am Wochenende geöffnet haben. Grund sind die weiter rückläufigen Zahlen von Personen, die hier vorstellig werden. Entsprechend hat die Fieberambulanz ab sofort wie folgt geöffnet:

Montags 09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info [&] Warn App (BIWAPP) des Landkreises.