Anklage fordert Bewährungsstrafe zu Zugunglück von Hordorf

von 21. November 2012

Im Prozess um das schwere Zugunglück von Hordorf hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Lokführer eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Er habe den Unfall verursacht, weil er aus Unachtsamkeit zwei Haltesignale übersehen habe, sagte Oberstaatsanwältin Martina Klein am Mittwoch am Landgericht Magdeburg. Die Beweisaufnahme habe aber nicht geklärt, aus welchem Grund der Mann die Signale nicht beachtet habe. Fest stehe: Die Signale standen für den Zug auf Halt, der Lokführer war in der ersten der zwei Loks und nicht durch Telefonate abgelenkt.

Angeklagt ist der Lokführer eines Güterzuges unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Der 41-Jährige soll zwei Haltesignale überfahren und damit auf eingleisiger Strecke den Frontalzusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht haben. Bei dem Unglück starben am 29. Januar 2011 10 Menschen, 23 wurden verletzt.