Antragsstellung für Speisegaststätten digital

von 13. Mai 2020

Dazu ist laut der Verordnung die Vorlage eines Hygienekonzepts durch den Betreiber und ein allgemeines Sicherheitskonzept des Landkreises für die Kontrollen erforderlich.

Das Land Sachsen-Anhalt hat hier dem Burgenlandkreis hohe Hürden auferlegt, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Die Antragstellung für die Speisegaststätten soll ausschließlich digital abgewickelt werden. Der Burgenlandkreis wird voraussichtlich am Donnerstag eine Antragsmöglichkeit auf seiner Internetseite bereitstellen.