Arbeitserlaubnis für Ukrainer im Burgenlandkreis

Arbeitserlaubnis für Ukrainer im Burgenlandkreis
von 18. März 2022

Landrat Götz Ulrich traf diese Entscheidung durch Allgemeinverfügung am18. März 2022. Damit ist keine Einzelfallentscheidung mehr erforderlich. Auch eineKoppelung an eine auszustellende Aufenthaltserlaubnis entfällt. Die Arbeitserlaubnis gilt nur auf dem Gebiet des Burgenlandkreises und ist zunächst befristet biszum 31. Dezember 2022.

„In Gesprächen mit im Burgenlandkreis ansässigen Unternehmen wurde ich darum gebeten, die Erteilung einer Arbeitserlaubnis möglichst unbürokratisch undschnell zu ermöglichen. Das habe ich hiermit getan. Damit entfällt für alle, die sichschon in der Migrationsagentur angemeldet haben, eine erneute Vorsprache fürdie Erteilung einer Arbeitserlaubnis. Viele Kriegsflüchtlinge möchten keine Sozialleistungen erhalten, sondern arbeiten – möglicherweise auch, um Ablenkung vonden schrecklichen Erlebnissen und den Sorgen um Angehörige in der Ukraine zuverdrängen. Unternehmer drängen auf eine schnelle Integration in den Arbeitsmarkt, in dem es derzeit schwer ist, Arbeitskräfte zu finden“, so Landrat Götz Ulrich.

Eine Arbeitserlaubnis erhalten damit ukrainische Staatsangehörige, die sich vordem 24. Februar 2022 in der Ukraine aufhielten. Gleiches gilt für Staatenlose undStaatsangehörige anderer Drittländer, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraineinternationalen Schutz genossen und nach Kriegsbeginn aus der Ukraine flohen.Familienmitglieder der vorgenannten Personengruppen erhalten ebenfalls eineArbeitserlaubnis.

Voraussetzung ist nur, dass sich die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in der Migrationsagentur erstanmelden und dort einmalig registriert sind. Das hatten bis Donnerstag 467 Personen getan, weitere 309 haben einen Termin zur Anmeldung bereits vereinbart.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte, die bei ihnen tätig werden, der Migrationsagentur des Burgenlandkreises, mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Art undDauer der Tätigkeit zu melden. Auch Selbstständige sind verpflichtet, sich bei derMigrationsagentur zu melden.

Dies muss unter der EMailAdressemigrationsagentur@blk.de erfolgen.