Arbeitslosengeld II: Folgeanträge müssen wieder gestellt werden

von 14. Juli 2020

Die Bundesregierung ermöglichte im Rahmen des Sozialschutz-Paketes II seit Ende März 2020 allen Beziehern von Arbeitslosengeld II eine unbürokratische Weitergewährung der Leistungen. Diese befristete Regelung läuft am 30. August 2020 aus. Alle Leistungsberechtigten, deren bewilligtes Arbeitslosengeld II am 31. August 2020 und darüber hinaus endet, müssen wieder einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter Burgenlandkreis stellen. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Antrag spätestens 6 Wochen vor Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraumes eingereicht werden.

Die Vordrucke für Folgeanträge stehen auf der Internetseite des Jobcenters Burgenlandkreis zum Download bereit: www.jobcenter-blk.de. Unter der Rubrik „Leistung/Vordrucke/Formulare“ finden Sie den Weiterbewilligungsantrag ALG II. Auf Wunsch werden die Antragsformulare sowie Hinweise zu erforderlichen Unterlagen auch postalisch übersandt.

Sie erreichen das Jobcenter Burgenlandkreis:

Montag, Dienstag, Mittwoch 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

unter folgenden Telefonnummern:

Zeitz: 03441 2290 499

Weißenfels: 03443 3394 499

Naumburg: 03445 7102 499

oder per E-Mail unter info@jc-blk.de.